Gültig ab 01.01.2024
Objektart | Preis netto in € | Preis brutto in € |
Je Wohnebene/Wohneinheit (z.B. Etagenwohnung, Bungalow, EG EFH) | 200,- | 238,00 |
Jede weitere Wohnebene/-einheit | 130,- | 154,70 |
Mehrfamilienhaus ab 4 Einheiten Erste Wohneinheit/-ebene | 170,- | 202,30 |
Jede weitere Wohneinheit/-ebene | 130,- | 154,70 |
Für alle Objektarten: ab dem 11. Raum je Ebene/Einheit Aufschlag pro weiterem Raum | 20,- | 23,80 |
Nur Wohnfläche, je Ebene | 105,- | 124,95 |
Bei erheblich vom Üblichen abweichenden Grundrissen wird ein angemessener Aufschlag abhängig vom jeweiligen Aufwand erhoben.
Sollte der Grundriss wegen technischer Einschränkungen der verwendeten Software nicht erstellbar sein, ist die Stornierung des Auftrags vorbehalten. Dies ist mit keinen Kosten für den Auftraggeber verbunden!
Die erstellten Grundrisszeichnungen sind nur für Zwecke der Bewertung und Vermarktung geeignet und können keine Grundlage für weitere Planungen, wie statische Berechnungen oder Architektenleistungen sein.
Sonderpreise und Rabatte müssen schriftlich vereinbart werden.
Bruttopreise inkl. z. Zt. 19% Mehrwertsteuer.
Der Auftraggeber ist für die Zugänglichkeit aller Räumlichkeiten zum vereinbarten Ortstermin verantwortlich. Vereinbarte Ortstermin sind spätestens 24 Stunden vorab abzusagen. Bei verspäteter Absage oder Unzugänglichkeit der Räume beim Ortstermin wird eine Aufwandspauschale von 100,- € netto erhoben.
Die angegebenen Preise gelten für Objekte im Umkreis von 20 km um den Standort 55131 Mainz (siehe Kartengrafik). Darüber hinaus wird pro angefangene 10 km eine Anfahrtspauschale von 15,- € netto erhoben.

Erläuterung zur Berechnung der Wohnfläche
Grundrisszeichnungen stellen in der Regel die Grundflächen der jeweiligen Räume dar. Die Wohnflächenberechnung basiert auf der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Alle gewöhnlichen, wohngenutzten oder zur Wohnnutzung vorgesehenen Flächen gehen mit dem Faktor 1 in die Wohnflächenberechnung ein. Flächen unterhalb 1,00 m Deckenhöhe werden nicht berücksichtigt. Flächen zwischen 1,00 m und 2,00 m Deckenhöhe werden mit dem Faktor 0,5 in der Berechnung berücksichtigt. Vorsprünge, Kamine, Versorgungsschächte und Säulen von einer Größe bis zu 0,1 m² werden nicht berücksichtigt.
Terrassen, Balkone, Loggien und unbeheizte Wintergärten gehen mit dem Faktor 0,5 ein. Die Berechnung erfolgt durch Aufteilung in einfache geometrische Formen (Recht- und Dreiecke) und deren Aufsummierung. Runde Flächen, wie bspw. Wendeltreppen, werden in quadratische Flächen umgerechnet.
Wohnflächen im Keller, Dachgeschoss oder Spitzboden müssen für eine wohnwirtschaftliche Nutzung gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung an Aufenthaltsräume entsprechen. Räume, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, jedoch trotzdem wohnwirtschaftlich genutzt werden, sind in der Berechnung entsprechend gekennzeichnet.
Jede abgetrennte Wohn-/Geschäftseinheit in einem Objekt, ist in der Wohnflächenberechnung separat aufgeführt. Erstreckt sich eine abgetrennte Einheit über mehrere Etagen, so ist die Einheit in die jeweiligen einzelnen Ebenen unterteilt aufgeführt.
Gesetzliche Grundlagen:
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche – Wohnflächenverordnung WoFlV